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AGB

für Psychologische Yogatherapie & Yoga

(Gruppenstunden & Einzeltrainings & Onlineprogramme)

Laura Rümmele MSc. MSc. / Schlossergasser 9 / 6060 Hall in Tirol

+43 670 350 26 06 / mail@laura-ruemmele.at

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die auf der Website unter „Mein Angebot“ als „Psychologische Yogatherapie“ als auch „Yoga“ beschrieben werden, von Laura Rümmele MSc. MSc., nachstehend „Veranstalter“ genannt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

 

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter erheben.

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 Der Veranstalter bietet Gruppenstunden, Onlineprogramme und Einzeltrainings an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird unter anderem auf der Website laura-ruemmele.at bekannt gegeben.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung des elektronischen Buchungsformulars, per Mail bzw. Sms, ebenfalls nach Bestätigung seitens des Veranstalters.

 

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.3 Die Teilnahmeerklärung an Gruppenstunden, Einzeltrainings und Onlineprogrammen ist verbindlich und kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden.

 

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

 

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung von Gruppenstunden (Live als auch Online) bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

 

3.6 Die gezahlte Teilnahmegebühr wird im Falle eines Rücktritts von Seiten des Veranstalters unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

3.7 Der Veranstalter hat das Recht die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. Einzelstunden aus wichtigen Gründen – wie z.B. Erkrankung des Coaches oder höherer Gewalt – abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Stunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nicht möglich.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Barzahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

4.3 Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Vertragsabschluss ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.3 Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.4 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.5 Veranstaltungen, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

 

7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

8. Datenschutz

 

8.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

8.2 Die Benutzung von Handys/Smartphones, sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während einer Stunde ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

9. Haftung

 

9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, Onlineprogramme, Gruppen- und Einzelstunden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg der Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

 

9.2 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. Terminvereinbarung, selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstalter von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Teilnehmer erkennt an, für seine psychische und körperliche Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen.

 

10. Erfüllungsort, Rechtswahl

 

10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters Hall in Tirol.

 

Hall in Tirol & Mils, 2022 

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